Das Pflegeteam „3 SÄULEN“ ist als ambulanter Pflegedienst in der Altenpflege und Krankenpflege in Hettstedt und in der Umgebung von Hettstedt tätig. Wir möchten Sie zum Thema Pflegehilfsmittelpauschale informieren. Viele Patienten und pflegende Angehörige sind oft unzureichend dazu informiert.
Pflegeteam „3 SÄULEN“ - Pflegeverbrauchspauschale für Pflegehilfsmittel
Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen technischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und wie diese abgerechnet werden können. Unter Pflegeverbrauchsmittel nach § 40 SBG XI fallen die Einmalprodukte zur Pflege. Die Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, die Hygiene verbessern und zur Linderung von Beschwerden bei den Pflegebedürftigen dienen. Die Pflegeverbrauchsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel liegt aktuell bei 40 Euro.
Den Antrag Pflegehilfsmittel ohne Rezept bei den Pflegekassen stellen
Die Pflegehilfsmittel erhält man ohne Rezept. Dazu ist es ausreichend, den Kostenantrag bei der Pflegekasse einzureichen. Die Genehmigung des Antrags auf Pflegehilfsmittel wird i.d.R. nach 4 Wochen zugestellt.
Pflegeteam Hettstedt – Auslieferung der Pflegehilfsmittel für den täglichen Verbrauch
Das Pflegeteam Hettstedt unterstützt Patienten bei der Antragstellung. Die Lieferung erfolgt dann auch direkt nach Hause zum Patienten. Es wird bei der Zusammenstellung der Pakete darauf geachtet, dass keine Zuzahlungen anfallen.
Die Pflegebedürftigen können häufig aus vorkonfektionierten Pflegepaketen auswählen. Oder die Patienten stellen sich die Pflegehilfsmittel selbst zusammen.
Pflegeteam Hettstedt - Privatversicherung und Pflegehilfsmittelpauschale
Privat versicherte Pflegebedürftige erhalten eine Rechnung mit der Lieferung der Pflegehilfsmittel. Diese wird dann bei der Versicherung eingereicht.
Pflegeteam Hettstedt - Zeitraum des Leistungsbezugs von Pflegeverbrauchsmitteln
Die Pflegehilfsmittel-Bewilligung gilt meist für unbestimmte Zeit.Jedoch mindestens für ein Jahr. Danach wird eine Prüfung durch die Pflegekasse vorgenommen.
Pflegeteam Hettstedt - Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale
Die Hilfsmittel der Pflegeversicherung zur Pflege der Pflegebedürftigen werden vom Pflegeteam „3 SÄULEN“ mit der Pflegekassen abgerechnet. Die Patienten brauchen sich um die Abrechnung mit der Pflegekasse keine Gedanken machen.
Verbrauchshilfsmittel nach § 40 SGB XI sowie weitere Hilfsmittel (wie Hörhilfen, Brillen oder Körperersatzstücke) nach § 33 SGB V
Es gibt einen prinzipiellen Unterschied von den Verbrauchshilfsmitteln zu den allgemeinen Hilfsmitteln laut Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V). Die allgemeinen Hilfsmittel dienen dazu, die Behandlung abzusichern, einer möglichen Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung anzupassen. Die Hilfsmittel dienen zur Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen im Rahmen einer selbständigen Lebensführung.
Für Fragen zum Thema Pflegehilfsmittelpauschale stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder stellen uns über Kontakt eine Nachricht zu.