Liebe Besucher, Dienstleister, Angehörige sonstiger medizinischer Fachbereiche,
gemäß der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung geben wir Ihnen hiermit unsere Besucherregelung für unsere Senioren-Wohngemeinschaften bekannt. Diese sehen lt. genehmigtem Testkonzept durch das Gesundheitsamt des Landkreises Mansfel-Südharz wie folgt aus:
Der Einlass wird nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt. Dem PoC-Antigen-Test steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser ist schriftlich vorzulegen.
Unser Besuchertag ist mittwochs. Die Testzeiten sind von 09°°-10°° Uhr und von 15°°-16°° Uhr. Zu diesen Zeiten können sich unsere Angehörigen, Therapeuten und/oder Dienstleister durch unser geschultes Personal mittels PoC-Antigen-Test testen lassen, um Zutritt zu den Senioren-Wohngemeinschaften zu erhalten.
Die Belange der Bewohner wurden in die Besucher-Regelung integriert, sodass wir uns in Übereinstimmung mit dem Angehörigen-Beirat auf diese "strenge" Besucher-Regelung geeinigt haben. In Trauer- und begründeten Sonderfällen ist nach Absprache mit uns eine erweiterte Besuchsregelung möglich.
Bislang sind wir als Pflegeteam und auch unsere Bewohner und Bewohnerinnen ohne eine Corona-Infektion durch die für uns alle schwierige Zeit gelangt. Wir setzen alles daran, dass dies auch so bleibt!
Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung bewältigen!
Herzlichst
Ihr Pflegeteam "3 Säulen" GmbH